Feuerwerk - Sicherheit
Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten man sich immer an die Sicherheitshinweise des jeweiligen Herstellers halten. Diese Sicherheitshinweise stehen in den meisten Fällen direkt auf dem Feuerwerkskörper oder auf der Verpackung des Feuerwerkskörpers. Neben der Bedienungsanleitung sollte man daher dringend drauf achten, dass man zu seinem eigenen Schutz und dem seiner Umgebung die Sicherheitshinweise beachtet.
Die Sicherheit sollte immer im Vordergrund stehen, daher sollte man neben generellen Regeln auch zwingend die Hinweise des Herstellers beachten, da diese Hinweise auf den jeweiligen Feuerwerkskörper bezogen sind.
Generell gelten folgende Sicherheitshinweise:
- Zielen Sie mit Feuerwerkskörper nicht auf Mitmenschen oder Tiere
- Feuerwerksraketen benötigen eine „feste“ Startvorrichtung, beispielsweise eine Glasflasche im Getränkekasten, NICHT aus der Hand starten, das kann Verbrennungen zur Folge haben
- Feuerwerksbatterien sollten Sie immer auf gerader Fläche platzieren und gegen eventuelles Umkippen absichern
- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren bedient werden
- Sobald der Feuerwerkskörper gezündet wurde, sollte man den Sicherheitsabstand einnehmen
- Beim Abbrennplatz darauf achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Unmittelbaren Nähe sind
- Feuerwerk-Blindgänger nicht sofort entsorgen, sondern erst einige Zeit warten (20 – 30 Minuten)
- Beim Zünden des Feuerwerkes kein Körperteil über das Feuerwerk beugen, nur von der Seite und mit ausgestreckten Armen die Feuerwerkskörper anzünden
- Nur BAM-Zertifizierte Feuerwerkskörper nutzen, keine ungeprüften Feuerwerkskörper einsetzen
- Zerlegen Sie keine Feuerwerksbatterien oder andere Feuerwerkskörper
- Verbinden Sie nicht eigenmächtig mehrere Feuerwerksbatterien, nutzen Sie stattdessen Verbundfeuerwerke
- Lassen Sie Kinder & Jugendliche Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht nutzen, auch wenn es sich dabei um Feuerwerk der Kategorie 1, dem Jugendfeuerwerk handelt