Feuerwerk

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Feuerwerk in der Schweiz

In der Schweiz gibt es zwei Tage an denen das Abbrennen von Feuerwerk möglich ist, dazu zählt natürlich der 31.12. und der 01.08.. Für das Abbrennen von Feuerwerk im laufenden Jahr muss man hier eine Bewilligung einholen, welche man sich von der Gemeinde holen kann, wo das Feuerwerk stattfinden soll. Der Verkauf von Feuerwerkskörper ist hier durch die einzelnen Kantone geregelt. Dabei kann das Feuerwerk teilweise ganzjährig gekauft werden oder erst einen Tag vor dem geplanten Feuerwerk. Auch in der Schweiz werden Feuerwerkskörper in Kategorie eingeteilt und auch hier kann eine Privatperson Feuerwerkskörper der Kategorie I und II kaufen. Da die Kategorie III in der Schweiz anders eingestuft ist, darf man hier auch Feuerwerk der Kategorie III kaufen, nur die Kategorie IV ist Personen vorbehalten, die Instruiert wurden. Dafür muss der Käufer beim Kauf des Feuerwerkes ein Schriftstück unterschreiben, wo er die Einweisung bestätigt.

 

Für die Aktualität dieser Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Im Zweifel bitte direkt bei der Polizei oder Gemeinde nachfragen, wo das Feuerwerk stattfinden soll.