Feuerwerk

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Feuerwerk in Dänemark

In Dänemark kann Feuerwerk ganzjährig gekauft werden, abgebrannt werden darf Feuerwerk aber nur am 31.12. von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Knallkörper sind hier verboten, wobei aber Höhenfeuerwerk mit Knalleffekten wiederum erlaubt ist.

 

Für die Aktualität dieser Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Im Zweifel bitte direkt bei der Polizei oder Gemeinde nachfragen, wo das Feuerwerk stattfinden soll.