Feuerwerk

Menü

Feuerwerk Genehmigung

Wer in der Zeit zwischen dem 02.01. und dem 30.12. des Jahres ein größeres Feuerwerk plant, der muss das Feuerwerk bei der zuständigen örtlichen Behörde anmelden. Wer ein Feuerwerk der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennt, muss mit einer hohen Strafe rechnen.

Je nach Örtlichkeit kann es schwierig werden ein Feuerwerk bewilligt zu bekommen, ebenfalls das Wetter kann eine Rolle spielen, denn ist die Waldbrandgefahrenstufe zu hoch wird das Feuerwerk nicht bewilligt. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Ihre Region erfahren Sie beim Deutschen Wetter Dienst.

Um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern haben wir ein interaktives PDF vorbereitet, mit dem Sie Ihren Antrag zur Genehmigung eines Feuerwerkes in Ihrer zuständigen Behörde einreichen können.

PDF Downloaden

 

Wohin mit dem Antrag für eine Feuerwerk-Genehmigung?


Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, wo der Ausnahmegenehmigungsantrag für Feuerwerk eingereicht werden soll. Wir haben einmal versucht die wesentlichen Daten heraus zu suchen. Leider kann es aber sein, dass unsere Angaben nicht zu 100% stimmen, daher sollten Sie im Zweifel bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro anfragen.



Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg muss der Antrag auf eine Feuerwerksausnahmegenehmigung bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung eingereicht werden. Der Antragssteller muss dabei mindestens 18 Jahre alt sein. Damit der Feuerwerk Ausnahmeantrag bewilligt wird, muss ein begründeter Anlass vorliegen. Was genau darunter fällt entscheidet die Gemeinde oder Stadtverwaltung.


Bayern

Auch in Bayern muss man seine Feuerwerksausnahmeantrag bei der Gemeinde oder Stadt einreichen. Auch hier sollte ein begründeter Anlass beim ausfüllen des Antrages angeben werden und natürlich muss auch hier der Antragssteller mindestens 18 Jahre alt sein.


Berlin

In Berlin muss der Ausnahmeantrag beim zuständigen Ordnungsamt  eingereicht werden. Auch in Berlin muss der Antragssteller mindestens 18 Jahre alt sein und einen begründeten Anlass für das Feuerwerk angeben.


Brandenburg

In Brandenburg ist vermutlich das Ordnungsamt für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk zuständig. Für eine Ausnahmegenehmigung muss man einen begründeten Anlass angeben und der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.


Bremen

In Bremen ist die Gewerbeaufsicht zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre sein und man muss einen begründeten Anlass angeben.


Hamburg

In Hamburg sind für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die bezirklichen Verbraucherschutzämter oder Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt zuständig. Der Antragsteller muss 18 Jahre alt sein und man muss einen begründeten Anlass für das Feuerwerk angeben.


Hessen

Den Genehmigungsantrag für ein Feuerwerk müssen Sie in Hessen bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung einreichen. Ein Mindestalter von 18 Jahre wird vorausgesetzt und es muss ein begründeter Anlass für das Feuerwerk angegeben werden.


Mecklenburg-Vorpommern

Der Ausnahmegenehmigungsantrag muss in Mecklenburg-Vorpommern bei der Gemeinde oder Stadt abgegeben werden. Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und für das Feuerwerk muss ein begründeter Anlass als Zweck angegeben werden.


Niedersachsen

Auch in Niedersachen muss der Feuerwerk Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde oder Stadt beantragt werden. Wieder wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt und ein begründeter Anlass muss angegeben werden.


Nordrhein-Westfalen

In NRW muss der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk beim zuständigen Ordnungsamt eingereicht werden. Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und es wird ein begründeter Anlass für das Feuerwerk vorausgesetzt.


Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz wird ein Mindestalter von 18 Jahren und ein begründeter Anlass für eine Feuerwerksausnahmegenehmigung vorausgesetzt. Die Antrag für die Feuerwerk Ausnahmegenehmigung muss dabei bei der Kreisverwaltung oder der Verwaltungsstelle der Kreisfreien Stadt eingereicht werden.


Saarland

In Saarland muss der Antrag beim zuständigen Ordnungsamt eingereicht werden. Natürlich muss auch hier der Antragssteller mindestens 18 Jahr alt sein und im Antrag muss ein begründeter Anlass für das Feuerwerk angegeben werden.


Sachsen

In Sachsen wenden Sie sich mit Ihrem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk direkt an Ihre Gemeinde oder Stadtverwaltung. Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und für das geplante Feuerwerk muss ein begründeter Anlass angegeben werden.


Sachsen-Anhalt

Den Feuerwerk-Genehmigungsantrag müssen Sie in Sachsen-Anhalt im zuständigen Ordnungsamt einreichen. Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und für das Feuerwerk muss ein begründeter Anlass angegeben werden.


Schleswig-Holstein

Den Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks für den Zeitraum zwischen dem 02.01. und 30.12. des Jahres müssen Sie in Schleswig-Holstein bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung einreichen. Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und es muss ein begründeter Anlass für das Feuerwerk vorliegen.


Thüringen

In Thüringen muss die Genehmigugn für ein Feuerwerk beim Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 21 Technischer Verbraucherschutz beantragt werden. Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss in seinem Antrag einen begründeten Anlass für das Feuerwerk angeben.


Was ist der begründete Anlass?

Der begründete Anlass ist letztlich der Zweck Ihres Feuerwerkes, also beispielsweise die silberne oder goldene Hochzeit, der runde Geburtstag oder das Vereins- oder Firmenjubiläum. Dabei entscheidet aber jede Behörde selbst, welche Anlass sie als begründet durchgehen lässt.


Eine Garantie auf die Genehmigung eines Feuerwerkes außerhalb von Silvester gibt es leider nicht, auch nicht für die Profis.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Sprengstoffverordnung hilft Ihnen http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv/ weiter.