Die Feuerwerkskategorien im Ãœberblick
Als Privatperson und ohne Ausbildung kann man nur Feuerwerksartikel aus den Kategorien 1, 2 und T1 erwerben.
Kategorie 1
In die Kategorie 1 fallen alle Feuerwerkskörper, welche eine sehr geringe Gefahr darstellen und einem geringen Lärmpegel besitzen. Aufgrund der geringen Gefahr, die von Feuerwerkskörpern aus der Kategorie 1 ausgeht, können auch Jugendliche ab 12 Jahren diese Feuerwerkartikel erwerben. Zum Feuerwerk der Kategorie 1 zählen beispielsweise kleine und mittlere Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und einige Traumsterne und Eisfontänen.
Kategorie 2
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 können nur von Personen erworben werden, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben. Weiterhin ist der Gebrauch von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 nur am 01.01 und am 31.12. des Jahres erlaubt. Zwischen dem 02.01. und 30.12. kann Feuerwerk der Kategorie 2 nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung verwendet werden. Feuerwerk der Kategorie 2 besteht im wesentlichen aus den bekannten Feuerwerkskörpern, wie Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller, Böller oder auch Vulkane.
Kategorie T1
Feuerwerkskörper aus dieser Kategorie können zwar das ganze Jahr über an Erwachsene (über 18 Jahre) verkauft werden, allerdings ist der Verkauf hier nur Zweckgebunden möglich. Um Produkte aus dieser Kategorie erwerben zu können, müssen die Käufer daher den geplanten Verwendungszweck kurz in Textform mitteilen. Das Feuerwerk der Kategorie T1 zählt unter anderem zum Theater- und Bühnenfeuerwerk, daher ist hier der Verkauf das ganze Jahr über möglich. In dieses Kategorie fallen beispielsweise all unsere Lichterbilder, Bühnenwasserfälle, Bühnenfontänen, Bengalfeuer und verschieden farbige Traumsterne.
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