Feuerwerk

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Feuerwerk in Luxemburg

In Luxemburg kann Feuerwerk außerhalb von Ortschaften ganzjährig gezündet werden, sofern man mindestens 18 Jahre alt ist. Der Verkauf von Feuerwerk ist ganzjährig möglich, wobei man bei der Einteilung des Feuerwerkes sich an Deutschland orientiert, sodass man Feuerwerk der Kategorie I und II ab 18 Jahren kaufen kann.

 

Für die Aktualität dieser Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Im Zweifel bitte direkt bei der Polizei oder Gemeinde nachfragen, wo das Feuerwerk stattfinden soll.