Feuerwerk

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Feuerwerk - Feuerwerkskörper

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Feuerwerk können Sie das ganze Jahr einsetzen, wobei Sie für Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb von Silvester eine Genehmigung zum Abbrennen benötigen. Egal ob einzelne Feuerwerksbatterien oder Bodenfeuerwerk Fontänen Feuerwerk stellt für viele Feste einen krönenden Abschluss dar, sei es ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Dorf- oder Stadtfest oder ein anderes Jubiläum. Die meisten Feuerwerke können Sie dabei selber zünden, besonders die Feuerwerkskörper der Kategorie 1, T1 und 2. Für Feuerwerk der Kategorie 1 und T1 benötigen Sie in der Regel keine behördliche Genehmigung, um das Feuerwerk ganzjährig zu verwenden. Das Kategorie 1 Feuerwerk wird umgangssprachlich auch Jugendfeuerwerk, Kinderfeuerwerk oder Tischfeuerwerk genannt und viele dieser Feuerwerkskörper können auch von Jugendlichen ab 12 Jahren gekauft werden.

Feuerwerk der Kategorie T1 ist das sogenannte Theaterfeuerwerk oder auch Bühnenfeuerwerk. Dieses Feuerwerkskörper können ebenfalls ganzjährig gekauft werden aber es muss beim Kauf der geplante Verwendungszweck für das Feuerwerk angegeben werden. Für private Veranstaltungen kann T1 Feuerwerk in der Regel auch ohne Genehmigung gezündet werden, nur bei großen Veranstaltungen muss für den Einsatz des Bühnenfeuerwerkes eine Genehmigung eingeholt werden.

Kategorie 2 Feuerwerk darf normalerweise nur zu Silvester eingesetzt werden, jedoch kann man auch ganzjährig mit einer behördlichen Genehmigung solche Feuerwerkskörper kaufen und zünden. Außer am 29. und 30.12. wird bereits für den Kauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ein behördliche Genehmigung oder ein Gewerbeschein benötigt. Nur Ende Dezember ist Kategorie 2 Feuerwerk frei verkäuflich. Sie können aber ganzjährig bei uns Ihr Silvesterfeuerwerk online bestellen und sich das Feuerwerk pünktlich vor Silvester bis an die Haustür liefern lassen. Die Auslieferung von Feuerwerksbestellungen für Silvester erfolgt ebenfalls am 29 und 30.12 des aktuellen Jahres.Â