Tischfeuerwerk und
Knallbonbons sind Feuerwerkskörper mit minimalem Einsatz von
Chemikalien. Sie können ganzjährig ohne behördliche Genehmigungen
erworben werden und sind auch in den Händen von Kindern und
Jugendlichen keine Gefahr. Wir empfehlen trotzdem, dass die Zündung
dieser Feuerwerkskörper nur von Personen über 12 Jahre erfolgen
sollte.