Tischfeuerwerk und Knallbonbons sind Feuerwerkskörper mit
minimalem Einsatz von Chemikalien. Sie können ganzjährig
ohne behördliche Genehmigungen erworben werden und sind
auch in den Händen von Kindern und Jugendlichen keine
Gefahr. Wir empfehlen trotzdem, dass die Zündung dieser
Feuerwerkskörper nur von Personen über 12 Jahre erfolgen
sollte.