Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.1 besitzt. (§ 21 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
§ 24 (1)
Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 ... aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.
Diese behördliche Ausnahme-Genehmigung, die nur auf der Basis eines schriftlichen Antrages erteilt wird, gestattet Ihnen also, Feuerwerkskörper der Klasse II nicht nur zu Silvester zu kaufen und zu verwenden. Aber es muss ein hinreichender und begründeter Anlass sein. Hochzeiten und runde Geburtstage werden im allgemeinen als solche angesehen.
Drucken Sie bitte unser
Antrags-Formular aus und reichen Sie es bei der zuständigen
Behörde ein. Beachten Sie bitte, dass der Antrag ca. 4
Wochen vor der Verwendung der Feuerwerkskörper eingereicht
werden soll. Ist die Genehmigung erfolgt, muss uns eine
Kopie der Genehmigung per Fax, e-Mail oder Post zugestellt
werden. Erst dann kann die Auslieferung der
Feuerwerkskörper erfolgen.
Zuständig ist die Behörde des Ortes, wo das Feuerwerk
stattfinden soll. Es muss also nicht Ihr Wohnort sein. Die
Zuständigkeit des Amtes ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Meistens ist es das Ordnungsamt,
es kann aber auch ein anderes Amt sein. Die Genehmigung
ist kostenpflichtig. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Amt
nach den Gebühren, damit Sie Ihr Budget für das Feuerwerk
einhalten können.
Lichterbilder, bestimmte Wunderkerzen und Eisfontänen, sind Feuerwerkskörper der Klasse T1. Für Bestellungen die nur diese Artikel enthalten, müssen Sie die T1-Klausel ausfüllen und der Bestellung beilegen bzw. per Fax oder Mail nachreichen.
Brauchen Sie Hilfe für die Antragsstellung? Vielleicht
können wir Ihnen sagen welches Amt für Sie zuständig ist
und vielleicht sind uns auch die Gebühren bekannt, die
erhoben wurden.
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Dokumente zum Ausdrucken: Vordruck Genehmigungsantrag Klasse II T1-Klausel für Bestellungen Feuerwerkskörper Klasse T1 |
Servicepaket 1
(wenn Sie selber zünden !)
erhalten Sie mit der Lieferung eines unserer Programme. Dieses Paket ist kostenfrei.
Inhalt:
- Aufbauplan, laminiert
-Tipps und Tricks zum Zünden auf der Rückseite des Aufbauplanes
- langbrennende Anzündhilfen
- Abdeckplane 4 x 5 m (Sollte es beim Aufbau der Feuerwerkskörper regnen oder feucht sein, dann decken Sie die aufgestellten Batterien damit ab. Ziehen Sie die Batterien kurz vor dem Zünden soweit auseinander, wie es der Aufbauplan vorsieht. Ein paar Minuten im Regen stehende Batterien sind durchaus verwendbar. Eine längere Feuchtigkeitseinwirkung können Sie mit der Abdeckplane wirkungsvoll verhindern.)
Servicepaket 2
(wenn wir für Sie zünden !)
Paketpreis: 300,- €. Im Preis enthalten sind:
- die
Einholung der behördlichen Genehmigung.
- die Anlieferung der Feuerwerkskörper und der benötigten
Technik.
- die Absperrung des Abbrennplatzes.
- das Aufstellen der Feuerwerkskörper und das Abbrennen
des Feuerwerkes.
- die Beräumung des Abbrennplatzes.
- die Versicherung für Schadensfälle (max: 1,5 Mio €)
Nicht im
Preis enthalten sind die Fahrtkosten. Sie betragen je
gefahrenen Kilometer 0,30 € und werden gesondert
berechnet.
Das Servicepaket kann nur in Verbindung des Kaufes unserer
Programmen 4, 5 oder 6, gebucht werden.
Für den Zeitraum 20.12. - 03.01. steht dieser Service
nicht zur Verfügung.
Unser Gesamtsortiment:
, Höhenfeuerwerk, Indoorfeuerwerk Geburstagsfeuerwerk, Kinder-Feuerwerk Gartenfeuerwerk Silvester - Feuerwerk Leuchtfeuerwerk Tischfeuerwerk Raketen Knallkörper Neue Generation Feuerwerk - Sortimente Hochzeitsgeschenke Faschingskostüme Faschingszubehör Faschingshüte, Faschingsmasken Faschingsperücken Faschingschminke Karneval Federn Karneval Kostüme Karneval Zubehör, Karneval Hüte Karneval Masken Karneval Perücken Karneval Schminke Karneval Doktorhut Feuerwerk Fasching Geschenkkruege Fackeln Sachsenknaller,Letzte Aktualisierung: 10.04.2008
