Feuerwerk - Hochzeitsfeuerwerk

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Informationen

Nachstehend erhalten Sie die gesetzlichen Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr:

Widerrufsrecht

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief , Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Krause & Sohn GmbH
01169 Dresden
Kesselsdorferstr.177
Telefax: 0351-4121441
Email: info@feuerwerk.info



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Ihre Bestelldaten werden per SSL übertragen. Eingesetztes Verfahren: TLS 1.0, RC4 mit 128 Bit Verschlüsselung (Hoch); RSA mit 1024 Bit Austausch.

Für die nachfolgend aufgeführten Aktivitäten benötigen wir aufgrund der o.g. Gesetze zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten Ihre Zustimmung, um die wir Sie an der entsprechenden Stelle bitten werden. Sollten Sie sich später dafür entscheiden, die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, können Sie die Zustimmung jederzeit durch eine Nachricht an uns widerrufen.

Wir bieten Ihnen auf diesem Weg folgende Leistungen an:

- Zusendung eines Newsletters mit aktuellen Angeboten
- Registrierung als Stammkunde
- Personalisierung unserer Site


Ende der Informationen zum Datenschutz

Versandkostenaufstellung

 

Versandkosten für Deutschland - Preise in €
Deutscher Paketdienst (DPD)

Post - DHL

Express-Versand

Expressversand-Sonnabend

Gewicht Preis Preis Preis Preis
ab 0 kg 4,50  6,90 14,50 34,50
ab 10 kg 4,50  11,90 14,50 39,50
ab 20 kg 4,50 13,90 14,50
ab 30 kg 9,00 20,40 19,00
ab 50 kg Pauschalpreis 18,00  x 28,00 x
         
Nachnahme 6,00 6,00 x x

 

   Feuerwerkskörper Kategorie 1              (Gefahrgut) Pauschalpreis von  8,00 € für alle Gewichtsgruppen
   Feuerwerkskörper Kategorie 2 oder T1 (Gefahrgut) Pauschalpreis von 14,90 € für alle Gewichtsgruppen 

 

 

Versandkosten für Österreich- Preise in €

Deutscher Paketdienst (DPD)
Gewicht Preis
ab 0 kg 8,00
ab 5 kg 10,00
ab 10 kg 17,00
ab 20 kg 23,00
ab 30 kg 46,00
   
Nachnahme 15,00
Feuerwerkskörper (Gefahrgutsendungen) für Österreich nicht möglich

  

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Bestellablauf

Informationen zum Erwerb und für die Verwendung von Feuerwerkskörper

Sie dürfen Feuerwerkskörper der Klassen II und T1 auch als Nicht-Pyrotechniker erwerben und verwenden, sofern Sie 18 Jahre alt sind und für die Zeit außerhalb Silvester, eine behördliche Genehmigung für den Erwerb und die Verwendung der Feuerwerkskörper eingeholt haben. Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen Sie jederzeit beziehen.
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.1 besitzt. (§ 21 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

§ 24 (1)  Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 ... aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.

Diese behördliche Ausnahme-Genehmigung, die nur auf der Basis eines schriftlichen Antrages erteilt wird, gestattet Ihnen also, Feuerwerkskörper der Klasse II nicht nur zu Silvester zu kaufen und zu verwenden. Aber es muss ein hinreichender und begründeter Anlass sein. Hochzeiten und runde Geburtstage werden im allgemeinen als solche angesehen.

Drucken Sie bitte unser > Antrags-Formularaus und reichen Sie es bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie bitte, dass der Antrag ca. 4 Wochen vor der Verwendung der Feuerwerkskörper eingereicht werden soll. Ist die Genehmigung erfolgt, muss uns eine Kopie der Genehmigung per Fax, e-Mail oder Post zugestellt werden. Erst dann kann die Auslieferung der Feuerwerkskörper erfolgen. Zuständig ist die Behörde des Ortes, wo das Feuerwerk stattfinden soll. Es muss also nicht Ihr Wohnort sein. Die Zuständigkeit des Amtes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meistens ist es das Ordnungsamt, es kann aber auch ein anderes Amt sein. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Amt nach den Gebühren, damit Sie Ihr Budget für das Feuerwerk einhalten können.

Möchten Sie sich umfassend über die gesetzlichen Grundlagen für den Erwerb und die Verwendung von Feuerwerkskörper informieren, dann lesen Sie bitte hier den Auszug  aus der (1.SpengV)

 

 

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Letzte Aktualisierung: 28.10.11

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