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InformationenNachstehend erhalten Sie die gesetzlichen Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr: Widerrufsrecht
(Verbraucher haben nach § 13 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht. WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Krause & Sohn GmbH, Kesselsdorfer Str.177, 01169 Dresden, Geschäftsführer Jens Krause, e-Mail: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Verwendung und Nutzung Ihrer Daten Sie können unsere Seiten besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wir speichern lediglich Zugriffsdaten ohne Personen bezug wie z.B. den Namen Ihres Internet Service Providers, die Seite, von der aus Sie uns besuchten oder den Namen der angeforderten Datei. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und erlauben keinen Rückschluss auf Ihre Person. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Warenbestellung, bei der Eröffnung eines Kundenkontos oder bei der Registrierung für unseren Newsletter freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Bei Anmeldung zum Newsletter werden Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden. Weitergabe Ihrer Daten Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Verwendung von Cookies Damit Sie in unserem Online-Shop bestellen können, wird beim Aufruf bestimmter Seiten ein so genanntes Session-Cookie gesetzt. Hierbei handelt es sich um eine kleine Textdatei, die nach Ende der Browser-Sitzung automatisch wieder von Ihrem Rechner gelöscht wird. Diese Datei dient ausschließlich dazu, bestimmte Applikationen nutzen zu können, z.B. unser Warenkorbsystem.
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Weitere Informationen Ausführliche Informationen zum Bestellablauf Informationen zum Erwerb und für die Verwendung von Feuerwerkskörper Sie dürfen Feuerwerkskörper der Klassen II und T1 auch als Nicht-Pyrotechniker erwerben und verwenden, sofern Sie 18 Jahre alt sind und für die Zeit außerhalb Silvester, eine behördliche Genehmigung für den Erwerb und die Verwendung der Feuerwerkskörper eingeholt haben. Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen Sie jederzeit beziehen. § 24 (1) Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 ... aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen. Diese behördliche Ausnahme-Genehmigung, die nur auf der Basis eines schriftlichen Antrages erteilt wird, gestattet Ihnen also, Feuerwerkskörper der Klasse II nicht nur zu Silvester zu kaufen und zu verwenden. Aber es muss ein hinreichender und begründeter Anlass sein. Hochzeiten und runde Geburtstage werden im allgemeinen als solche angesehen. Drucken Sie bitte unser > Antrags-Formularaus und reichen Sie es bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie bitte, dass der Antrag ca. 4 Wochen vor der Verwendung der Feuerwerkskörper eingereicht werden soll. Ist die Genehmigung erfolgt, muss uns eine Kopie der Genehmigung per Fax, e-Mail oder Post zugestellt werden. Erst dann kann die Auslieferung der Feuerwerkskörper erfolgen. Zuständig ist die Behörde des Ortes, wo das Feuerwerk stattfinden soll. Es muss also nicht Ihr Wohnort sein. Die Zuständigkeit des Amtes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meistens ist es das Ordnungsamt, es kann aber auch ein anderes Amt sein. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Amt nach den Gebühren, damit Sie Ihr Budget für das Feuerwerk einhalten können. Möchten Sie sich umfassend über die gesetzlichen Grundlagen für den Erwerb und die Verwendung von Feuerwerkskörper informieren, dann lesen Sie bitte hier den Auszug aus der (1.SpengV)
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Letzte Aktualisierung: 19.09.09 |
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